
Neustart nach der Haft
Der Arbeitskreis Resozialisierung
Nicht Bestrafung, nicht Abschreckung – sondern Wiedereingliederung in die Gesellschaft: „Resozialisierung“ ist in Deutschland das oberste Vollzugsziel, ab dem ersten Tag einer Inhaftierung. So steht es im Strafvollzugsgesetz. Wichtige Grundlagen für die Wiedereingliederung sind zum Beispiel ein fester Wohnsitz, ein Arbeitsverhältnis und eine stabile soziale Situation. Dinge, die Inhaftierte spätestens im Gefängnis häufig verlieren. Ohne Wohnung, Job, soziale Beziehungen oder in Abhängigkeit steigt die Gefahr, wieder straffällig zu werden. Hier setzt der Arbeitskreis Resozialisierung in Nürnberg an. Er versteht sich als Einrichtung der freien ambulanten Straffälligenhilfe unter dem Dach der Stadtmission Nürnberg und hilft jährlich bis zu 500 Menschen in Nordbayern. Die angestellten Sozialpädagog*innen und geschulten Ehrenamtlichen begleiten zum Beispiel Gefangene vor der Entlassung, wenn sie Winterkleidung einkaufen oder einen neuen Pass beantragen. Sie organisieren Spiele- und Kochgruppen hinter Gittern. Sie arbeiten mit Gefangenen und ihren Angehörigen an deren Herausforderungen. Sie bieten die erste Wohnung nach der Entlassung. Die Medienwerkstatt hat die engagierten Mitarbeitenden und einige Klient*innen des Arbeitskreises Resozialisierung begleitet. Die Beispiele zeigen, wie wichtig ein Neustart ohne Vorurteile und mit fairen Chancen ist – für ein straffreies Leben zurück in der Gesellschaft.
Jahr
2023
Datum
24.10.2023